Termine & Veranstaltungen
bei Genske


2. März, Freitag 20 h: Escht Kabarett auf der Biobühne. In der Pause Biowürstchengrill und Biobier – mit drei Kabarettisten. 5 €, bitte anmelden.

10. März, Samstag: Feng Shui Sprechstunde mit Ahuti Alice Müller, Architektin und Feng Shui Beraterin 25 €/30 Min. Termin nur nach verbindlicher Vereinbarung.

16. März, Freitag 20 h: Uwaga! Konzert 13 €, bitte anmelden.

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Diese Anzeige wurde 1988 im Kölner Stadtanzeiger geschaltet und führte zu einem BGH-Grundsatzurteil

Biomöbel für Bus und Bahn

Offizieller Sieg für den Umweltschutz! Nach 20 Jahren Maulkorb –
Werbeverbot dürfen wir wieder damit werben, unseren Kunden die
Bus- und Bahnfahrkarten beim Kauf zu erstatten, und damit die Umwelt zu schützen.

Möglichst viele Kunden sollten bei der Anfahrt zu uns auf das Auto verzichten,
das war fast von Anfang an unser Anliegen. Denn wer ökologische Möbel kauft,
der sollte dafür belohnt werden, wenn er mit Bus oder Bahn kam.
Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich sogar gerichtlich gekämpft. Anlass für einen
ausgedehnten Rechtsstreit über mehrere Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof
in Karlsruhe war unsere Initiative in 1988 ‚Rückerstattung der Fahrtkosten des
öffentlichen Nahverkehrs‘. Ab einem Einkauf von damals 10 DM erstatteten wir dem
Kunden für die Anfahrt mit Bus oder Bahn 1,50 DM. So wie die großen Warenhäuser
die Parkhausgebühren teilweise erstatten, wollten wir damit einen Anreiz schaffen,
das Auto stehen zu lassen. Ein Kölner Abmahnverein sah das anders und eine
ganze Branche dadurch bedroht. In erster Instanz erhielten wir Recht und durften
weiter damit werben, doch die Angelegenheit ging weiter, denn zwischenzeitlich hatten
sich schon über 50 Kölner Einzelhändler meiner Initiative angeschlossen. Der
Abmahnverein zog erneut vor Gericht und konnte diesmal vor dem Bundesgerichtshof
einen Erfolg feiern.

Wir durften zwar weiter die Fahrkarte erstatten, aber nicht mehr damit werben.
Jetzt, nachdem sich das Urteil fast zum 20ten Mal gejährt hat, habe ich meinen
ehemaligen Prozessgegner aufgefordert, auf die Rechte aus dem Urteil zu verzichten.
Falls die Gegenseite dem nicht nachkommen sollte, hatte ich angekündigt,
Vollstreckungsgegenklage zu erheben. Nach dem der Abmahnverein eine
Verzichtserklärung unterschrieben hatte, darf Biomöbel Genske nun seinen Kunden
wieder aktiv ermutigen, für die Anfahrt auf das Auto zu verzichten, da es sich auszahlt.
Ohne befürchten zu müssen, dass uns dafür dann eine saftige Rechnung ins Haus
flattert. Ab sofort wirbt Biomöbel Genske wieder für Bus- und Bahn und erstattet seinen
Kunden 1,50 Euro bei Vorlage einer Fahrkarte (bei Kauf ab 10 Euro).

hier weitere Dokumente (Urteil, Zeitungsausschnitte) als PDF-Datei

Köln, den 17.September 2010

Johannes Genske 

 

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